Innenministerin Daniela Behrens: Grundrechtsentzug bei Björn Höcke prüfen
Für eine härtere Gangart gegenüber der AfD hat sich Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens im Interview mit Leibniz.fm ausgesprochen. AfD-Funktionären droht eine Speicherung durch den Verfassungsschutz.
„Das ist keine Partei wie jede andere. Sie will uns spalten, sie verbreitet Hass und Hetze, und deswegen sollten wir die Instrumente, die das Grundgesetz und weitere Gesetze uns bieten, auch nutzen“, so Behrens im Interview mit Leibniz.fm.
Gegenüber dem (neuen) hannoverschen Bürgerradio führte Behrens aus, was eine gerichtliche Bestätigung der AfD als bundesweit gesichert rechtsextrem in Niedersachsen auslösen würde: Personen, die sich durch die Übernahme von Funktionen, z.B. Kreisvorsitzende, Vorstandsmitglieder usw., zur AfD bekennen würden, müssten dann mit einer Speicherung durch den Verfassungsschutz rechnen. Dies gelte auch für Mitglieder des niedersächsischen Landesverbandes, sofern dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Niedersachsen eingestuft werde.
„Besondere Verantwortung, sich genau anzuschauen, wer zur Wahl zugelassen wird“
Behrens: „Wir achten die freie Ausübung des Mandats. Ich finde aber, dass sich Frauen und Männer, die sich für eine solche Partei engagieren möchten, bewusst sein müssen, was sie tun, für wen sie möglicherweise kandidieren.“ Es gehe auch um eine Prüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse, weil Mitglieder einer gesichert rechtsextremen Partei aus Sicht von Behrens keine Waffen besitzen dürfen. Zudem kann sicherlich auch der Zugang zu Arbeitsplätzen in sicherheitsempfindlichen Bereichen durch eine solche Betätigung erschwert sein.
Gegenüber Leibniz.fm hob Niedersachsens Innenministerin mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen auch die Bedeutung der örtlichen Wahlausschüsse hervor. Diesen komme „eine sehr besondere Verantwortung zu, sich genau anzuschauen, wer zur Wahl zugelassen wird“, so Behrens. Sie sei mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen im Gespräch, wie die Wahlausschüsse im Rahmen des geltenden Rechts bei der Beurteilung der Frage unterstützt werden können, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin oder des Landrates bzw. der Landrätin die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei allen Maßnahmen der Sensibilisierung berücksichtigt das Innenministerium dabei konsequent das Neutralitätsgebot, solange die AfD keine verbotene Partei ist, sondern nur verdächtig ist, extremistisch zu sein. Aktuell gebe es nur einen begrenzten rechtlichen Spielraum.
Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts möglich
Im Interview mit dem Bürgerradio plädierte die Ministerin auch dafür, dass die Bundesregierung ernsthaft prüfen sollte, ob gegen einzelne AfD-Funktionäre wie den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung eingeleitet werden könne. Im Erfolgsfalle würde dieses zum Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts und zur Aberkennung öffentlicher Ämter und damit des Landtagsmandats bei Höcke führen. Behrens: „Es ist ganz im Sinne der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes, im Sinne einer wehrhaften Demokratie, dass sich die Gremien, die wir haben, ihrer Macht bewusst werden und diese auch nutzen.“
Leibniz.fm/Redaktion