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Leibniz.fm e.V. im Landtag

Der Niedersächsische Landtag berät aktuell den Entwurf eines neuen Landes-Mediengesetzes. Am 22.09. fand hierzu eine parlamentarische Anhörung des Unterausschusses „Medien“ des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen statt. Neben der Landesmedienanstalt und dem Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverleger war auch Leibniz.fm e.V. eine von insgesamt acht geladenen Organisationen, die den Abgeordneten Hinweise und Anregungen zum vorliegenden Gesetzentwurf geben durften. Nachdrücklich plädierten wir dabei für eine bessere Finanzmittelausstattung der Landesmedienanstalt, um die im Juni beschlossene Streichung von Stadt und Region Hannover als Verbreitungsgebiet für Bürger:innenradio rückgängig zu machen.

Die Förderung des Bürger:innenfunks ist eine gleichrangige gesetzliche Aufgabe der Medienanstalt und darf bei knappen Mitteln nicht zulasten anderer Aufgaben hintanstehen. Schon überhaupt dürfen nicht noch weitere Aufgaben ohne Gegenfinanzierung auf die Medienanstalt übertragen werden, so lange Stadt und Region Hannover kein neues Bürger:innenradio erhalten!

Unsere im Vorfeld der Anhörung versandte schriftliche Stellungnahme findet Ihr hier (PDF).